Reklamationsbedingungen

Reklamationsbedingungen
Reklamationsordnung


1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Reklamationsordnung der Gesellschaft KORUS EU a.s., ID: 272 89 095, mit Sitz Masarykova 1247/164, Ústí nad Labem-Zentrum, 400 01 Ústí nad Labem, eingetragen im Handelsregister des Kreisgerichts Ústí nad Labem, unter dem Aktenzeichen: B 1666 („Verkäufer“), gilt als Bestandteil des Kaufvertrags, der beim Kauf von Waren zwischen dem Verkäufer und einem Dritten („Käufer“ und der Vertrag als „Kaufvertrag“).

1.2. Durch den Abschluss des Kaufvertrages stimmt der Käufer dieser Reklamationsordnung zu und bestätigt, dass er damit ordnungsgemäß bekannt gemacht wurde.

1.3. Der Zweck dieser Reklamationsordnung besteht darin, den Käufer ordnungsgemäß über die Art und Weise der Ausübung des Rechts aus mangelhafter Leistung („Reklamationen“) zu informieren. Ist der Käufer Verbraucher, so gilt diese Reklamationsordnung als Erfüllung der Informationspflicht des Verkäufers gem. § 13 des Gesetzes. Nr. 634/1992 GBl., Verbraucherschutz.

2. Haftung aus mangelhafter Leistung

2.1. Umfang und Bedingungen der Rechte aus mangelhafter Leistung sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers (Artikel Rechte aus mangelhafter Leistung) geregelt, die Bestandteil des Kaufvertrags sind („Geschäftsbedingungen“). Diese Reklamationsordnung regelt ausschließlich die Art der Ausübung dieser Rechte, d. h. die Form der Erhebung des Reklamationsanspruchs.

3. Form der Erhebung des Reklamationsanspruchs

3.1. Bei Feststellung eines Mangels an der gelieferten Ware ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich nach Feststellung des Mangels eine Reklamation beim Verkäufer einzureichen, es gilt jedoch Folgendes: 
i. Bei offensichtlichen Schäden an der Ware ist der Käufer verpflichtet, den Mangel unverzüglich mit dem Spediteur zu besprechen und die Abweichungen im Übergabeprotokoll festzuhalten. Der Käufer ist nicht verpflichtet, solche Waren vom Spediteur zu übernehmen und hat den Verkäufer unverzüglich über den Schaden zu informieren; 
ii. bei der Einreichung einer Reklamation wegen Nichtkonformität der Ware im Inhalt der Lieferung (d. h. Abweichung in Menge, Art und Preis der Leistung) oder in Dokumenten, die für die Verwendung der Ware erforderlich sind, oder wegen anderer Mängel, die der Käufer bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte feststellen müssen oder können, muss der Käufer die Reklamation innerhalb von 5 Kalendertagen ab Erhalt der Ware einreichen; 
iii. bei der Geltendmachung sonstiger (versteckter) Mängel müssen diese spätestens 6 Monate nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden; 
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Reklamationen des Käufers nach Versäumnis der oben genannten Fristen zu berücksichtigen.

3.2. Der Käufer reicht eine Reklamation ein, indem er die betreffende Ware an den Verkäufer an die Adresse seiner Betriebsstätte liefert, wo die Annahme der Reklamation in Bezug auf das verkaufte Warensortiment möglich ist, oder am Sitz oder Geschäftssitz des Verkäufers. Als Zeitpunkt der Geltendmachung der Reklamation gilt der Zeitpunkt, in dem der Verkäufer die reklamierte Ware vom Käufer erhalten hat. Der Verkäufer wird dem Käufer eine Bestätigung über die Annahme der Reklamation ausstellen.

3.3. Die reklamierten Waren müssen bei Lieferung an den Verkäufer sauber, unbedruckt, unbestickt oder darf nicht anderweitig genutzt, gebraucht (getragen) oder vom Käufer über den normalen Gebrauch hinaus entwertet sein.

3.4. Für die ordnungsgemäße Erhebung des Reklamationsanspruchs muss der Käufer auch nachweisen, dass die Ware vom Verkäufer gekauft wurde, insbesondere durch Vorlage des Kaufbelegs oder anderer Dokumente, die sowohl den Verkäufer als auch die Ware, den Preis und das Kaufdatum identifizieren, die für die Beurteilung des Bestandes des Käuferrechts maßgebend sind.

3.5. Der Käufer hat ferner bei Erhebung eines Reklamationsanspruchs: 
iv. das elektronische Reklamationsformular „Reklamationsprotokoll“ auszufüllen, das sich auf der Website des Online-Shops des Verkäufers befindet; oder 
v. das ausgefüllte Reklamationsformular in Papierform zusammen mit der reklamierten Ware an den Verkäufer zu liefern; oder 
vi. zusammen mit der reklamierten Ware dem Verkäufer solche Dokumente zu liefern, die dem Verkäufer die notwendigen Informationen für die Beurteilung der Reklamation liefern, einschließlich Informationen über die Ware, Art des Mangels und Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, Kontaktdaten des Käufers und bevorzugte Methode zur Lösung der Reklamation (Mängelbehebung).

3.6. Der Verkäufer oder ein von ihm bevollmächtigter Mitarbeiter wird sich in der Regel innerhalb von fünf Werktagen, in komplexeren Fällen innerhalb von 10 Werktagen zu der Reklamation äußern. Diese Frist umfasst nicht die der Warenart angemessene Zeit für eine fachgerechte Beurteilung des Mangels. Reklamationen, einschließlich der Behebung von Mängeln, werden in der Regel innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Erhebung des Reklamationsanspruchs bearbeitet, es sei denn, Verkäufer und Käufer vereinbaren eine längere Frist.

3.7. Die Frist zur Bearbeitung der Reklamation wird um den Zeitraum verlängert, in dem der Käufer dem Verkäufer die in Artikel 3.4 und/oder 3.5 genannten Dokumente nicht zur Verfügung gestellt hat, und weiter um den Zeitraum, in dem der Käufer dem Verkäufer nicht die erforderliche Mitwirkung für die Bearbeitung der Reklamation geleistet hat.

3.8. Die Erhebung des Reklamationsanspruchs hat keine aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit der Rechnung für die Ware, auf die sich die Reklamation bezieht.

4. Form der Bearbeitung der Reklamation

4.1. Nicht zurückgewiesene Reklamationen werden auf eine der folgenden Arten gelöst (Mängelbehebung).

4.2. Im Falle eines behebbaren Mangels wird die Reklamation gelöst durch: 
i) Behebung des Mangels (Reparatur, Nachlieferung etc.); 
ii. angemessenen Nachlass vom Kaufpreis

4.3. Im Falle eines nicht behebbaren Mangels wird die Reklamation gelöst durch: 
i) Behebung des Mangels durch Austausch gegen andere Waren; 
ii. angemessenen Nachlass vom Kaufpreis; 
iii. Rücktritt vom Kaufvertrag.

4.4. Dem Käufer, der Verbraucher ist, steht auch bei einem behebbaren Mangel ein Umtauschrecht zu, wenn er die Sache bei wiederholtem Auftreten des Mangels nach Reparatur oder bei einer größeren Anzahl von Mängeln (drei verschiedene Defekte und mehr) nicht ordnungsgemäß benutzen kann. In einem solchen Fall hat der Käufer, der Verbraucher ist, das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Tritt er nicht zurück, hat er das Recht auf Umtausch der Ware oder einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis.

4.5. Als wiederholtes Auftreten eines Mangels nach Reparatur gilt derselbe Mangel, der während der Gewährleistungsfrist bereits mindestens zweimal behoben wurde und erneut auftritt. Eine größere Anzahl von Mängeln bedeutet drei verschiedene Mängel und mehr.

4.6. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Ware, kann der Käufer nur Ersatz dieses Teils verlangen, ist dies nicht möglich, kann der Käufer, der Verbraucher ist, vom Vertrag zurücktreten.

4.7. Der Käufer muss den Verkäufer darüber informieren, welches Recht (Methode zur Lösung der Reklamation) er bei der Erhebung des Reklamationsanspruchs gewählt hat, der Verkäufer wird die Wahl des Käufers nicht ohne triftigen Grund ablehnen.

5. Kosten in Zusammenhang mit der Geltendmachung des Reklamationsanspruchs

5.1. Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware auf eigene Kosten an den Verkäufer zu liefern. Reklamierte Ware, die per Nachnahme geschickt wird, wird vom Verkäufer nicht angenommen.

5.2. Wird die zurückgesandte Ware durch eine Pflichtverletzung des Käufers beschädigt, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer eine Entschädigung für die Wertminderung der Ware zu verlangen und diese vom zurückerstatteten Betrag in Abzug zu bringen.

5.3. Wird die Reklamation des Käufers als berechtigt anerkannt, erstattet der Verkäufer dem Käufer die mit der Geltendmachung des Reklamationsanspruchs zweckgebunden entstandenen Kosten. Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist, in der der Mangel beanstandet werden musste, den Anspruch auf Kostenersatz gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.

6. Gemeinsame Bestimmungen

6.1. Der Käufer wird über die Entscheidung über die Reklamation an die im Voraus angegebene E-Mail-Adresse oder per Post informiert.

6.2. Nach Bearbeitung der Reklamation ist der Käufer verpflichtet, die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Mitteilung über die Bearbeitung der Reklamation, abzuholen. Wird die Ware nicht innerhalb der angegebenen Frist abgeholt, berechnet der Verkäufer die Lagergebühr für die Aufbewahrung der Ware nach deren nutzlosem Verstreichen.

6.3. Holt der Käufer die Ware aus der bearbeiteten Reklamation nicht innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag ab, an dem er über die Bearbeitung informiert wurde, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Ware zu verkaufen und den Erlös für die Bezahlung der Lagergebühr zu verwenden.